Erfurter Seen

... ein Naherholungsgebiet entsteht

Arbeitsgemeinschaft und Mitglieder

ThürKGG*)

Arbeitsgemeinschaft Erfurter Seen

Vertragsunterzeichnung: Beitritt der Gemeinde Alperstedt zur ARGE

Der Vertrag zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft "Erfurter Seen" wurde am 3. April 2001 vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt und vom Bürgermeister der Gemeinde Nöda unterzeichnet. Die rechtliche Grundlage dafür ist der § 4 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit - ThürKGG (s. Spalte rechts).

Mit dem am 17. Juli 2007 unterzeichneten modifizierten Vertrag zur Arbeitsgemeinschaft "Erfurter Seen" besiegelten die Oberhäupter der Landeshauptstadt Erfurt und der Gemeinden Nöda und Alperstedt den Beitritt Alperstedts (s. Foto oben).

Der Ablauf der Beratungen der Arbeitsgemeinschaft ist in einer Geschäftsordnung geregelt.

Beratung ARGE

Die ständigen beratenden Teilnehmer sind der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Aue, die Ortsbürgermeister der Erfurter Ortschaften Stotternheim, Schwerborn und Sulzer Siedlung, sowie die an den "Erfurter Seen" tätigen Kiesunternehmen und die TFB Thüringer Freizeit und Bäder GmbH.

Es hat sich die gute Tradition entwickelt, dass als ständige Gäste Vertreter der Obersten Landesplanungs­behörde, der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen und des Landratsamtes Sömmerda die Arbeitsgemeinschaft mit ihrem Rat unterstützen.

Die Mitglieder

Stadt Erfurt
Stadtverwaltung Erfurt,
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Fischmarkt 11, 99084 Erfurt
Ralf Holzapfel
Tel.: (0361) 6 55 23 33
Fax.: (0361) 6 55 23 09
E-Mail: ralf.holzapfel@erfurt.de
Sprechzeiten: werktags

Gemeinde Nöda
Bürgermeister Herr Gerd Riedel
Krautgasse 91, 99195 Nöda
Tel.: (036204) 7 02 65
Fax: (036204) 7 17 64
Sprechzeiten: Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr

Gemeinde Alperstedt
1. Beigeordneter Herr Peter Hehne
Sömmerdaer Str. 51, 99195 Alperstedt
Tel.: (036204) 50039
Fax: (036204) 52615
E-Mail: gemeinde-alperstedt@t-online.de
Sprechzeiten: Dienstag 17.00 – 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

§ 4: Einfache Arbeits­gemeinschaften

© ARGE ERFURTER SEEN

Letzte Aktualisierung: 05.07.2011