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  Das Regionale Entwicklungskonzept (REK)     Geltungsbereich  
 
 

Das Regionale Entwicklungskonzept „Erfurter Seen“ beinhaltet die Entwicklung und Gestaltung einer durch Kiesabbau geprägten Region hin zu einer Naherholungs- landschaft.
Das REK enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen das Entwicklungsziel Freizeit und Erholung realisiert werden soll.

Die Erhöhung des Freizeitwertes der Erfurter Seen wird auch privatwirtschaftliche Initiativen befördern:
Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Fahrrad- und Bootsverleih, Tauch- und Surfschulen, Reiterhöfe und vieles mehr, was wiederum zur Attraktivitätssteigerung des Seenlandes beiträgt.


Was ist ein REK?


Ein REK ist ein Konzept zur koordinierten Entwicklung eines Gebietes, das von mehreren Gemeinden erarbeitet wird.
In einer Machbarkeitsstudie werden die Entwicklungs- potenziale und -probleme der Region analysiert und daraus ableitend in intensiver Diskussion mit allen regional relevanten Entscheidungsträgern prioritär umzusetzende Maßnahmen bzw. Projekte definiert.


Entstehung des REK‘s


Nachdem im Jahr 1996 die Stadt Erfurt und die Gemeinden Nöda und Alperstedt ihr Interesse bekundeten, das Kiesabbaugebiet gemeinsam zu entwickeln, wurde von der Regionalen Planungs- gemeinschaft Mittelthüringen im Jahr 1997 eine raumordnerische Studie in Auftrag gegeben.

Als Kernpunkt der Untersuchung war die Frage zu beantworten und nachvollziehbar zu begründen, welche Arten von Freizeiteinrichtungen mit welchen Maximal- kapazitäten und in welcher Standortverteilung im Teilraum der Erfurter Tiefenrinne (gemeint sind die „Erfurter Seen“) raumordnerisch verträglich sind und voraussichtlich wirtschaftlich betrieben werden können. Die angemessene Berücksichtigung der Belange des Landschafts- und Naturschutzes war dabei darzustellen.

Auftragnehmer der Studie waren die Erfurter Büros Lilienbecker GbR und Jäger und Partner GmbH, die in Zusammenarbeit mit der Regionalen Planungs- gemeinschaft Mittelthüringen, den Kommunen und dem Thüringer Bergamt diese Studie im Juli 1998 abschlossen. Auf Grund ihrer Ergebnisse und Tragweite wurde die Studie Ende 1998 von der Obersten Landesplanungsbehörde zum Regionalen Entwicklungs- konzept erhoben.

   

Der Geltungsbereich des Regionalen Entwicklungs- konzeptes erstreckt sich über die Ortschaften Stotternheim, Schwerborn und Sulzer Siedlung der Landeshauptstadt Erfurt sowie über die Gemeinden Nöda und Alperstedt des Landkreises Sömmerda. Es hat eine Fläche von etwa zwanzig Quadratkilometern.

 
 
© 2003 ERFURTER SEEN
 
Letzte Aktualisierung: 19.12.2005