Kiesgewinnung
Kiesabbau an den Erfurter Seen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Im Regionalen Raumordnungsplan Mittelthüringen sind die Kieslagerstätten der "Erfurter Seen" als Vorranggebiete für den Rohstoffabbau dargestellt.
Den rechtlichen Rahmen für den Kiesabbau selbst setzt das Bundesberggesetz. Dieses schreibt vor, dass der Kies nur abgebaut werden kann, wenn das jeweilige Unternehmen die Abbaurechte besitzt - entweder durch Bergwerkseigentum (d.h. das Kiesunternehmen hat die Rohstofflagerstätte käuflich erworben) oder durch Verleihung der bergbaulichen Rechte durch das Bergamt (sog. Bewilligungsflächen).
Das Gebiet der "Erfurter Seen" ist in einzelne bergbauliche Berechtigungsfelder aufgeteilt. Für jedes dieser Felder werden in einem bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan die Kriterien für den Kiesabbau sowie die Ziele der Wiedernutzbarmachung und Renaturierung festgeschrieben. Mit der Aufstellung des Rahmenbetriebsplanes wird eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt, deren Ergebnisse die Auswirkungen auf Wasser, Boden, Fauna und Flora und natürlich den Menschen in einem akzeptablen Rahmen halten soll bzw. einen Ausgleich für nicht vermeidbare Eingriffe festlegt.
Der Rahmenbetriebsplan wird untersetzt durch einzelne Hauptbetriebspläne, die in der Regel eine Geltungsdauer von zwei Jahren haben. Sie treffen Aussagen zur eingesetzten Abbautechnik und -technologie, zu den abzubauenden Flächen, zur Fördermenge, zu Rekultivierungs- und Renaturierungsmaßnahmen und weiteren Kriterien. Innerhalb der Geltungsdauer des jeweiligen Hauptbetriebsplanes müssen diese Festlegungen eingehalten bzw. umgesetzt werden. An diesen Hauptbetriebsplan setzen weitere an, der letzte wird als Abschlussbetriebsplan bezeichnet.